Umstellung der Messstellenbetreiberrahmenverträge und der Messstellenverträge

 

Die Bundesnetzagentur hat am 20.11.2025 die Festlegung für einheitliche Messstellenverträge für intelligente Messsysteme im Strom und die Anpassung der Messstellenbetreiberrahmenverträge Strom veröffentlicht.

Die Netzbetreiber bzw. grundzuständigen Messstellentreiber müssen die Festlegung bis zum 01.07.2026 umsetzen und die Verträge dementsprechend umstellen. Ab dem 01.07.2026 sind die neuen Vertragsbedingungen zwingend zu verwenden.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umstellung der Altverträge benötigen, dürfen Sie uns gerne ansprechen.

 

LM

 

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