Startschuss für EU-ETS 2 – Erstellung des „3-in-1-Überwachungsplans" ab sofort möglich
Seit dem 08. April 2025 können die ersten Schritte im Rahmen des neuen Emissionshandels EU-ETS 2 unternommen werden. Die DEHSt hat in ihrer FMS-Anwendung die Funktion zur Erstellung des sogenannten „3-in-1-Überwachungsplans" freigeschaltet.
Dieser Überwachungsplan vereint drei zentrale Bestandteile:
- den Überwachungsplan für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS),
- den Überwachungsplan für EU-ETS 2,
- sowie den Antrag auf Emissionsgenehmigung.
Der fertige „3-in-1-Überwachungsplan" muss bis zum 30. Juni 2025 über die DEHSt-Plattform eingereicht werden. Bestehende Daten, aus dem bereits eingereichten nEHS-Überwachungsplan können dabei übernommen und durch zusätzliche Informationen für EU-ETS 2 ergänzt werden.
Wie bereits beim nEHS-Überwachungsplan bieten wir auch die Erstellung des neuen „3-in-1-Überwachungsplans" zum Festpreis von 299?€ für unsere Kunden an.
Wenn Sie Interesse an unserer Unterstützung haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
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