Osterpaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Am 06.04. stellte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sein Osterpaket vor. Das Osterpaket beinhaltet viele Themen, zum Beispiel die Regelungen zur Klimaneutralität im Stromsektor, Neuregelungen zu Photovoltaik und Onshore- Windenergie, die Neuordnung der Umlagen sowie Regelungen zum Wasserstoff. Diese Themen betreffen Gesetze wie das EEG, EnUG und das EnWG.

Eine große Neuerung des Osterpaktes ist die Einführung des Energieumlagegesetz (EnUG). Das EnUG regelt die Finanzierung der Ausgaben der ÜBN für EEG-, KWKG- Förderungen und Offshore-Netzanbindungen. Die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis endet am 01.07.2022. Allerdings bleibt der EEG- Umlagemechanismus erhalten, für den Fall, dass gegebenenfalls die Finanzierung über den Bundeshaushalt nicht abgedeckt werden kann. Allerdings wird die EEG- Umlage zukünftig eine Netzumlage sein. Zusätzliche wird auch der KWK- und Offshore- Umlagemechanismus, sowie BesAR und die Eigenstromversorgung in des EnUG überführt.

Die NetzWerkStadt unterstützt Netzbetreiber im Aufbau von EEG- und KWKG-Abwicklungssystemen, die diese Komplexität beherrschen, und übernehmen Aufgaben bis zur Full-Service-Leistung.

 

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